Ist deine Wunschdomain vergeben, prüfe zuerst, was unter ihr läuft. Eine aktive Firmenseite heißt meist: weitersuchen. Eine Parkseite oder ein Verkaufshinweis heißt: Angebot machen. Bei .de kann ein Dispute-Eintrag helfen, wenn du eigene Namensrechte hast. Sonst ist eine andere Endung oder ein abgewandelter Name der schnellste Weg.
Der Name passt, das Logo ist schon skizziert, und dann meldet die Suche: vergeben. Oft lädt unter der Adresse nicht einmal eine Seite. Bevor du zum Bindestrich greifst oder dich mit einer exotischen Endung abfindest, lohnt sich eine Viertelstunde Recherche. Wer die Domain hat und was er damit macht, entscheidet, welche Wege realistisch sind.
Domain vergeben: was tun als Erstes?
Schau dir zuerst den Status an, dann die Domain selbst. Die Kombination zeigt meistens, in welcher Lage du bist.
| Was du siehst | Was es meistens bedeutet | Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|---|
| Aktive Website eines Unternehmens | Der Name wird genutzt | Weitersuchen oder sehr vorsichtig anfragen |
| „Diese Domain steht zum Verkauf“ | Inhaber will verkaufen | Preis erfragen, Angebot machen |
| Parkseite mit Werbung | Domainhändler oder vergessene Registrierung | Über Plattform oder Impressum anfragen |
| Nichts lädt, Status connect | Registriert, aber ungenutzt | Inhaber suchen, nachfragen |
| DENIC meldet Redemption Grace Period | Domain wurde gelöscht | 30 Tage abwarten, dann registrieren |
Wie du den Status richtig liest, steht im Artikel Domain-Verfügbarkeit prüfen. Und wenn die Domain ungenutzt aussieht, dein Anbieter sie aber trotzdem ablehnt, hilft Domain nicht verfügbar, obwohl frei weiter.
Domain vergeben, aber nicht genutzt
Das ist der ärgerlichste Fall und oft die beste Chance. Viele Domains werden für ein Projekt registriert, das nie kommt, und dann aus Gewohnheit verlängert. Bei .de kostet das den Inhaber wenig, deshalb bleiben solche Namen jahrelang liegen. Manche Inhaber sind froh, wenn jemand ihnen die Gebühren erstattet und etwas drauflegt.
Das Problem ist der Kontakt. Der DENIC-Whois zeigt seit Langem keine Inhaberdaten mehr. Läuft eine Website, steht der Betreiber im Impressum, denn geschäftsmäßige Angebote müssen nach § 5 DDG eines haben. Läuft nichts, kannst du bei der DENIC eine Auskunft über den Inhaber beantragen. Dafür musst du ein berechtigtes Interesse darlegen, und reine Kaufabsicht reicht dafür in der Regel nicht.
Vergebene Domain kaufen: so läuft es ab
Ist der Inhaber verkaufsbereit, ist der Ablauf überschaubar:
- Preis und Bedingungen schriftlich festhalten.
- Ab einem gewissen Betrag einen Treuhandservice nutzen. Du zahlst an den Treuhänder, der Verkäufer überträgt die Domain, dann wird das Geld freigegeben.
- Der Verkäufer veranlasst bei .de einen Inhaberwechsel auf dich. Dazu gibt er dir den AuthInfo-Code, mit dem dein Anbieter die Domain übernimmt.
- Du prüfst in der DENIC-Abfrage, ob die Domain bei deinem Anbieter angekommen ist, und erst dann gibt der Treuhänder das Geld frei.
Zum Preis gibt es keine Formel. Ungenutzte Namen von Privatleuten wechseln oft für einige Hundert Euro den Besitzer. Professionelle Domainhändler rufen meist mehr auf und gehen selten unter eine gewisse Schwelle. Leg deine Obergrenze fest, bevor die erste Antwort kommt. Und denk daran: Ein guter Alternativname kostet als .de nur 2,99 € im Jahr.
Dispute-Eintrag: wenn du Rechte am Namen hast
Für .de gibt es ein Werkzeug, das andere Endungen nicht kennen: den Dispute-Eintrag bei der DENIC. Wer plausibel macht, dass er ein eigenes Recht an dem Namen hat, etwa als Inhaber einer Marke oder als Namensträger, kann ihn beantragen. Der Eintrag gilt ein Jahr und lässt sich verlängern.
Was er bewirkt: Der Inhaber kann die Domain nicht mehr an Dritte übertragen. Wird sie gelöscht, geht sie direkt an dich, ohne Redemption Grace Period. Was er nicht bewirkt: Er nimmt dem Inhaber die Domain nicht weg. Dafür brauchst du dessen Einverständnis oder ein Urteil, und die Rechtsgrundlagen sind vor allem § 12 BGB und das MarkenG. Bei einer echten Rechtsverletzung lohnt sich ein Gespräch mit einem Anwalt, der sich mit Domainrecht auskennt, bevor du Abmahnungen verschickst.
Für .com und andere generische Endungen gibt es stattdessen das UDRP-Verfahren der ICANN. Dort musst du unter anderem bösgläubige Registrierung nachweisen.
Auf die Löschung warten
Bei .de gibt es kein Ablaufdatum, auf das du warten könntest. Eine .de-Domain bleibt registriert, solange der Anbieter sie verwaltet und bezahlt wird. Stellt ein Anbieter die Verwaltung ein, kommt die Domain ins TRANSIT-Verfahren der DENIC, und der Inhaber bekommt Post. Gelöscht wird sie erst, wenn er nicht reagiert.
Wird eine Domain gelöscht, folgen 30 Tage Redemption Grace Period. Danach ist sie frei, und mitunter warten dann mehrere Interessenten. Wie du dich dafür in Stellung bringst, steht unter Domain-Backorder.
Lieber einen anderen Namen wählen
Oft ist die ehrliche Antwort auf „Domain vergeben, was tun“: weiterziehen. Varianten, die trotzdem gut funktionieren:
- Eine andere Endung, die zum Projekt passt. .com oder .eu für Internationales, .at oder .ch für die Nachbarländer, eine Branchenendung wie .shop. Mehr dazu unter Alternative, wenn .com vergeben ist.
- Ein Zusatz wie Ort, Branche oder ein Verb: „baeckerei-mueller-kassel.de“ statt „mueller.de“.
- Ein ganz anderer Name. Methoden dafür stehen bei den Domain-Namen-Ideen.
Finger weg von Namen, die sich vom vergebenen nur durch einen Bindestrich oder ein Plural-s unterscheiden, wenn darunter ein Wettbewerber sitzt. Wer die naheliegende Schreibweise tippt, landet bei ihm.
Gib die naheliegenden Varianten in die Domain-Suche von betadomain ein und vergleiche die Jahrespreise. Eine .com-Domain registrieren kostet 14,99 € im Jahr, andere Endungen stehen in der Preisübersicht aller Endungen.
Schritt für Schritt
- Status abfragenIm DENIC-Whois oder in der Domainabfrage auf denic.de nachsehen, ob die Domain auf connect steht oder gerade gelöscht wurde.
- Domain im Browser aufrufenPrüfen, ob eine aktive Website, eine Parkseite, ein Verkaufshinweis oder gar nichts erscheint.
- Inhaber ermittelnImpressum lesen, Verkaufsplattform kontaktieren oder bei berechtigtem Interesse eine DENIC-Auskunft beantragen.
- Budget festlegen und Kontakt aufnehmenVor der ersten Nachricht eine Obergrenze festlegen. Kurz schreiben, nicht mit einer Zahl einsteigen.
- Alternativen parallel prüfenDen Namen unter anderen Endungen und in Varianten suchen, damit du eine Rückfalloption hast.
Domain gefunden? Prüfen und registrieren kannst du sie direkt bei Domains mit festem Jahrespreis – Jahrespreis ab 2,99 €.
Häufige Fragen
Muss jemand seine Domain hergeben, wenn er sie nicht nutzt?
Nein. Eine Domain ungenutzt zu halten, ist erlaubt. Herausgeben muss der Inhaber sie nur, wenn er fremde Namens- oder Markenrechte verletzt, etwa nach § 12 BGB oder dem MarkenG. Ein Gattungsbegriff, der vor deiner Firma registriert wurde, fällt in der Regel nicht darunter.
Wie finde ich den Inhaber einer .de-Domain heraus?
Der öffentliche Whois zeigt keine Inhaberdaten mehr. Läuft unter der Domain eine Website, hilft oft das Impressum. Ansonsten kannst du bei der DENIC eine Auskunft beantragen, wenn du ein berechtigtes Interesse darlegst, etwa eine Rechtsverletzung.
Was kostet es, eine vergebene Domain zu kaufen?
Einen festen Preis gibt es nicht. Private Inhaber ungenutzter Namen geben sie manchmal für einige Hundert Euro ab. Bei professionellen Domainhändlern liegen die Preise oft im vierstelligen Bereich, bei kurzen Gattungsbegriffen auch deutlich höher.
Was bringt ein Dispute-Eintrag bei der DENIC?
Er verhindert, dass die Domain an einen Dritten übertragen wird, und sorgt dafür, dass sie bei einer Löschung direkt an dich geht statt in die Redemption Grace Period. Voraussetzung ist ein plausibel dargelegtes eigenes Recht am Namen. Die Domain selbst bekommst du damit nicht automatisch.